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KOSTEN / ERSTATTUNGEN

Die Kosten für osteopathische Behandlungen tragen Sie zunächst selber, da es sich hierbei um private Leistungen handelt. Allerdings bezuschussen viele Krankenkassen osteopathische Behandlungen, meist benötigen Sie hierfür im Vorwege eine private Verordnung eines Arztes. Private Krankenkassen tragen normalerweise die Kosten für die Behandlung. Für nähere Informationen kontaktieren Sie jedoch Ihre Krankenkasse oder nutzen den unteren Link.

Da ich als Heilpraktiker auch über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker ( "GebüH" ) abrechnen darf, können Sie diese Leistungen auch bei einer etwaigen Zusatzversicherung geltend machen. Durch meine Zugehörigkeit zum Berufsverband "Verband Freier Osteopathen e.V." erfülle ich außerdem alle Voraussetzungen für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen.

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